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   BVerwG, 05.10.1972 - V C 49.71   

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BVerwG, 05.10.1972 - V C 49.71 (https://dejure.org/1972,4285)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1972 - V C 49.71 (https://dejure.org/1972,4285)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1972 - V C 49.71 (https://dejure.org/1972,4285)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.10.1965 - V C 68.65

    Der einem Beamten in der Ausbildung gewährte Unterhaltszuschuss als Entgelt -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - V C 49.71
    Das Bundesverwaltungsgericht hält an der in BVerwGE 22, 153 vertretenen Ansicht fest, daß der den Beamtenanwärtern in der Ausbildung gewährte Unterhaltszuschuß auch für die Zeit vor dem 10. September 1944 bei einer fiktiven Nachversicherung nach § 99 AKG als Entgelt an zusehen ist.

    In diesem Erlaß teilt das Reichsarbeitsministerium lediglich mit, daß das Reichsversicherungsamt über seine Entscheidung Nr. 5150 vom 16. Juni 1937 (Reichsarbeitsblatt 1937 S. IV 353; vgl. auch BVerwGE 22, 153 [155]) hinaus seine Auffassung zur Nichtentgeltlichkeit von Unterhaltszuschüssen auch für solche gelten läßt, die mit Wirkung vom 1. April 1939 ohne Antrag und ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamtenanwärters gewährt werden.

    Diese Mitteilung des Reichsversicherungsamtes - die der erkennende Senat nach seinen Darlegungen in BVerwGE 22, 153 nicht für zutreffend hält - bestimmte die Verwaltungspraxis bis zum oben erwähnten Gemeinsamen Erlaß vom 10. September 1944.

  • BSG, 23.06.1964 - 1 RA 70/60
    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - V C 49.71
    Zur Begründung wird ausgeführt: Da das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 23. Juni 1964 - 11/1 RA 70/60 - Unterhaltszuschüsse in der Zeit vor dem 1. Oktober 1944 nicht als Entgelt im Sinne des Sozialversicherungsrechts ansehe, das Bundesverwaltungsgericht aber den gegenteiligen Standpunkt vertrete, müsse der Gemeinsame Senat angerufen werden.
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/79
    1. Das BVerwG geht in diesen Urteilen - insoweit übereinstimmend mit der Auffassung des erkennenden Senats - davon aus, daß eine fiktive Nachversicherung nach 5 99 AKG für Beschäftigungszeiten als Beamtenanwärter voraussetzt, daß der gewährte Unterhaltszuschuß als Entgelt iS des 5 160 RVO in der jeweils geltenden Fassung anzusehen ist; es hat jedoch mit Urteil vom 7. Oktober 1965 - BVerwG V C 68.65 - (BVerwGE 22, 155) den Unterhaltszuschuß eines Anwärters der Finanzverwaltung für die Zeit von Juni 1958 bis Dezember 1959 und mit Urteil vom 5. Oktober 1972 - BVerwG V C 49.71 - (nicht veröffentlicht) den in der Zeit vom.
  • GemSOGB, 25.11.1982 - GmS-OGB 1/82

    Einordnung von Beamtenanwärtern in der Zeit vor Oktober 1944 gezahlter

    Der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) möchte die Revision des Klägers zurückweisen, sieht sich daran jedoch durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 7. Oktober 1965 - BVerwG C S 68/65 - (BVerwGE 22, 153) und vom 5. Oktober 1972 - BVerwG V C 49.71 - (Dokumentarische Berichte A 1973, 31) gehindert.
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   BVerwG, 10.04.1973 - V C 49.71   

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BVerwG, 10.04.1973 - V C 49.71 (https://dejure.org/1973,7746)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1973 - V C 49.71 (https://dejure.org/1973,7746)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1973 - V C 49.71 (https://dejure.org/1973,7746)
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BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1973 - V C 49.71 (https://dejure.org/1973,7057)
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